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    • 4.1
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    • BP_Plan
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    • Osdorf33
    schluessel
    • §2 Nr.16
    text
    • Im Gewerbegebiet entlang des Harderwegs sind die Vorgartenflächen mit Ausnahme der Grundstückszufahrten als Vegetationsfläche anzulegen und mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. Straßenbegleitend sind in einem Abstand von höchstens 10m großkronige Bäume zu pflanzen; je Grundstück ist mindestens ein Baum zu verwenden.