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    • 4.1
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    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Sternschanze6
    schluessel
    • §2 Nr.6
    text
    • In den allgemeinen Wohngebieten werden die Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 Nummern 1 und 3 bis 5 BauNVO 1990 ausgeschlossen. Auf dem Flurstück 178 (alte Bezeichnung: 1189) der Gemarkung Sternschanze östlich der Straße Schulterblatt und auf den in der zeichnerischen Darstellung des Bebauungsplans St. Pauli 34 mit „(B)“ bezeichneten Flächen westlich der Bartelsstraße sind sonstige nicht störende Gewerbebetriebe allgemein zulässig. In dem in der zeichnerischen Darstellung des Bebauungsplans St. Pauli 29 vom 2. November 2000 (HmbGVBl. S. 335) festgesetzten allgemeinen Wohngebiet südlich der Kampstraße sind sonstige nicht störende Gewerbebetriebe allgemein zulässig. In den allgemeinen Wohngebieten können Schank- und Speisewirtschaften nur ausnahmsweise zugelassen werden.