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    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wilhelmsburg73
    schluessel
    • §2 Nr.5
    text
    • Für das Baugrundstück ist durch Art und Anordnung von Holzzäunen oder durch Einfriedigungen mit einheimischen Heckengehölzen sicherzustellen, daß ein Zusammenhang mit der freien Landschaft erkennbar bleibt. Die Höhe der Holzzäune und Hecken darf 1,0 m nicht überschreiten.