Anzupflanzende großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Als Baumarten für Einzelbäume sind Stieleichen (Quercus robur) und Eschen (Fraxinus excelsior) zu verwenden. Die anzupflanzenden Bäume im Sondergebiet sind in Abständen von 10 m in einer Reihe zu pflanzen.