Die Verordnung über den Bebauungsplan Othmarschen 19/Ottensen 51 vom 9. Mai 2006 (HmbGVBl. S. 212) wird wie folgt geändert:
1. Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Othmarschen 19/Ottensen 51“ wird der Verordnung hinzugefügt.
2. In § 2 Nummer 9 wird folgender Satz angefügt:
„Im südlichen Kerngebiet zwischen Jürgen-Töpfer-Straße und Behringstraße unter Ausnahme des Flurstücks 2790 sind Spielhallen, Wettbüros sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzu-lässig.“