Das Flurstück 1974 (Hochbunker) der Gemarkung Eilbek
wird als Mischgebiet nach § 6 BauNVO mit einer GRZ von
0,6 festgesetzt. Die vordere Baugrenze wird in einem Abstand
von 6 m zur Straßenlinie, die hintere Baugrenze in
einem Abstand von 18 m zur Straßenlinie festgesetzt. Es
wird eine geschlossene Bauweise festgesetzt.