• XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_cb757c7e-d8cd-4976-ba89-17925d8bb767

    gmlId
    • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_cb757c7e-d8cd-4976-ba89-17925d8bb767
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Ottensen56
    schluessel
    • §2 Nr.10
    text
    • Entlang der Arnoldstraße sind die Aufenthaltsräume sowie die Wohn- und Schlafräume von Gebäuden durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.