Auf den für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen gekennzeichneten Flächen sind an den unmittelbar zum Nettelnburger Landweg sowie zur Ecke Wehrdeich / Oberer Landweg gerichteten Außenwänden von Wohngebäuden bauliche Lärmschutzmaßnahmen an Türen und Fenstern vorzusehen.