Für Fledermäuse sind entweder an den Neubauten im Vorhabengebiet oder an einem der Bestandsgebäude im unmittelbaren Umfeld auf dem Flurstück 1157 oder 1171, Gemarkung Winterhude, mindestens drei Sommer- und mindestens zwei Ganzjahres-Quartierskästen an der Fassade anzubringen oder in die Fassade oder Attika zu integrieren, dauerhaft zu erhalten und zu unterhalten. Die Umsetzung der Maßnahme ist fachökologisch zu begleiten.