Das Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Gesundheit und Begegnung" dient der Unterbringung
1.1 von Anlagen für gesundheitliche und soziale Zwecke mit Ausnahme von Kindertageseinrichtungen und
1.2 von Anlagen der Begegnung im Zusammenhang mit den gesundheitlichen und sozialen
Nutzungen (zum Beispiel offenes Cafe mit Außenterrasse).