Von der Zahl der Vollgeschosse kann im Rahmen der festgesetzten Grund- und Geschoßflächenzahlen eine Ausnahme für das Wohngebiet östlich Brüdtweg bis zu fünfzehn Vollgeschossen und für das Kerngebiet über zwei Vollgeschosse hinaus zugelassen werden. Die festgesetzte Mindestgrundstücksgröße darf unterschritten werden, wenn eine einheitliche Bebauung in dem Wohngebiet östlich Brüdtweg gesichert ist.