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    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lokstedt58
    schluessel
    • §2 Nr.4
    text
    • Fassaden und Schutzwände, die bis zu 12 m von den mit „(1)" und „(2)" bezeichneten Plangebietsgrenzen entfernt und zu diesen orientiert sind, sind mit Schling- oder Kletterpflanzen unterschiedlicher Arten zu begrünen; je 1 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden und nach höchstens 5 m ist ein Wechsel der Art vorzunehmen.