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    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rissen45-Suelldorf22
    schluessel
    • §2 Nr.4
    text
    • An den im allgemeinen Wohngebiet im Abstand von 90m zur ausgewiesenen Sportfläche zugewandten Gebäudeseiten, sind vor dem dauernden Aufenthalt von Menschen vorgesehenen Räumen, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen vorzusehen. Soll die vom Sportlärm betroffene Gebäudeseite geschlossen ausgeführt werden, müssen die Fenster zur lärmabgewandten Seite angeordnet werden, die den Anforderungen des §44 Absatz 2 HBauO entsprechen. Im Fall von Satz 2 müssen Fenster, die zur lärmzugewandten Seite ausgerichtet sind, als nicht zu öffnende Fenster ausgeführt werden.