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    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wilhelmsburg73
    schluessel
    • §2 Nr.6
    text
    • Die Fläche für Stellplätze ist in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Bei Anlage weiterer notwendiger Stellplätze gilt dies nur für die Abstellflächen. Die Wasser- und Luftdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindernde Befestigungen, wie Betonunterbau, Fugenverguß, Asphaltierung oder Betonierung, sind in diesem Bereich unzulässig.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan