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    • 4.1
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    • BP_Plan
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    • Fuhlsbuettel3
    schluessel
    • §2 Nr.5
    text
    • Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht umfaßt die Befugnis, für den Anschluß der Flurstücke 14, 182, 1931 und 125 der Gemarkung Fuhlsbüttel an den Weg Beim Erdkamp eine Zufahrt anzulegen und zu unterhalten. Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. 2,0 m beiderseits der Sielachse sind bauliche Vorhaben und solche Nutzungen unzulässig, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können.