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    • 4.1
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    • BP_Plan
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    • Lurup6
    schluessel
    • §2 Nr.3
    text
    • Entlang der Luruper Hauptstraße sind in den Wohngebieten die Wohn- und Schlafräume sowie im Kerngebiet die Aufenthaltsräume durch geeignete Grundrißgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen„ Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.