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    • 4.1
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    • BP_Plan
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    • Billstedt29
    schluessel
    • §2 Nr.3
    text
    • Das festgesetzte Leitungsrecht auf den Flurstücken 1493 und 1489 der Gemarkung Schiffbek umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. 2,0 m beiderseits der Sielachse sind bauliche Vorhaben und solche Nutzungen unzulässig, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können. Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht auf dem Flurstück 1493 umfaßt die Befugnis, für den Anschluß der Flurstücke 1487 und 1489 der Gemarkung Schiffbek an die Straße Hauskoppel einen Zugang anzulegen und zu unterhalten.