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    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Langenhorn14
    schluessel
    • §2
    text
    • Für die mit 13,0 m Gebäudetiefe festgesetzten Reihenhäuser kann eine Überschreitung der vorderen und rückwärtigen Baugrenzen bis zu 2,0 m durch vortretende Gebäudeteile, wie Erker, Loggien und Balkone zugelassen werden, wenn diese insgesamt die Hälfte der Frontlänge des einzelnen Reihenhauses nicht überschreiten und ein Abstand von mindestens 18 m zwischen den Gebäuden verbleibt.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan