Im allgemeinen Wohngebiet an der Marktfläche sind im Erdgeschoß nur die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zulässig. Auf dem Flurstück 3549 der Gemarkung Poppenbüttel ist eine Tankstelle zulässig.