In dem urbanen Gebiet ist bei der mit „(C)“ bezeichneten Fassade die Fassadenausgestaltung, mit Ausnahme von Fenstern und Türen, ab einer Höhe von 25 cm über dem Schnittpunkt der Außenfassade mit dem Gelände bis einschließlich zum 2. Obergeschoss mit schallabsorbierenden Materialien (Schallabsoralb von 250Hz) vorzunehmen, sofern die Schallreflexion nicht durch andere geeignete bauliche oder technische Lösungen in gleichem Ausmaß gemindert wird.