• XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_d55e22ff-582e-4b78-a38d-1f58b11cfe17

    gmlId
    • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_d55e22ff-582e-4b78-a38d-1f58b11cfe17
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Niendorf12
    schluessel
    • §2 Nr.5
    text
    • Das festgesetzte Leitungsrecht berechtigt die Freie und Hansestadt Hamburg und die von ihr Beauftragten, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Für den Bau und die Unterhaltung dürfen vorübergehend auch benachbarte unbebaute Flächen benutzt werden. 2,0 m beiderseits der Sielachse sind bauliche Vorhaben und solche Nutzungen unzulässig, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können.