• XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_d5c51975-ffff-40c6-a7d3-92e50e59557d

    gmlId
    • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_d5c51975-ffff-40c6-a7d3-92e50e59557d
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Allermoehe21-Billwerder15
    schluessel
    • §2 Nr.2
    text
    • Der Abstand zwischen gegenüberliegenden Wänden mit notwendigen Fenstern kann bei Wohngebäuden bis zu 2 Vollgeschossen auf 12 m, bei Wohngebäuden mit 3 Vollgeschossen auf 15 m verringert werden, sofern im Bereich der nach Nummer 1 vorgesehenen weiteren öffentlichen Verkehrsflächen einseitig eine Traufhöhe von 4,5 m nicht überschritten wird.