Im allgemeinen Wohngebiet sind nur zwei voneinander
getrennte Tiefgaragen und zwei Tiefgaragenzufahrten
zulässig: eine Tiefgaragenzufahrt im Nordwesten des
Plangebiets am Erna-Stahl-Ring und eine Tiefgaragenzufahrt
im Südosten des Plangebiets an der Großen Horst.