• XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_d7e6dc57-5381-4b10-aa3f-4ad1e53768dd

    gmlId
    • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_d7e6dc57-5381-4b10-aa3f-4ad1e53768dd
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • HafenCity3
    schluessel
    • §2 Nr.9
    text
    • Eine Überschreitung der Baugrenzen durch untergeordnete Bauteile wie zum Beispiel Balkone, Erker, Loggien und Sichtschutzwände kann bis zu einer Tiefe von 1,5 m zugelassen werden. Ausgenommen von dieser Festsetzung sind die östlichen Baugrenzen der mit „(C)" und „(G)" bezeichneten Flächen der Kerngebiete und die westlichsten Baugrenzen der mit „(B)" und „(C)" bezeichneten Flchen der Kerngebiete. An den zur Straße Am Dalmannkai gerichteten Fassaden ist eine Überschreitung der Baugrenzen durch wohnungsbezogene Balkone bis zu einer Tiefe von 2,8 m ausnahmsweise zulässig, wenn die Gestaltung des Gesamtbaukörpers nicht beeinträchtigt ist.