Für die baulichen Anlagen und Freiflächen des Gewerbegebiets am Garstedter Weg gelten nachstehende gestalterische Anforderungen:
Der Gebäudeabschluß von baulichen Anlagen hat mit der Anordnung eines Gesimsbandes in einer Höhe von 0,60 m bis maximal 1,20 m zu erfolgen.