Auf den Flächen zum Anpflanzen und für die Erhaltung
von Bäumen und Sträuchern sind ergänzend zum vorhandenen,
zu erhaltenden Baumbestand bezogen auf die
Gesamtfläche mindestens 85 v. H. der Fläche mit Bäumen
und Sträuchern zu bepflanzen und dauerhaft zu erhalten.
Im Bereich der Pflanzungen ist für je 2 m² mindestens eine
Pflanze zu verwenden.