In den Wohngebieten außerhalb der „Erhaltungsbereiche" sind für die Außenwände von Gebäuden nur hellrote bis rotbraune Ziegelsteine zu verwenden. Die Dächer sind mit einer Neigung zwischen 30 Grad und 45 Grad auszubilden. Als Dachdeckung sind nur Pfannen mit roten Farbtönen oder anthrazitfarbene Pfannen zulässig.