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    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Moorfleet17
    schluessel
    • §2 Nr.4
    text
    • Auf der mit „(D)" bezeichneten Fläche für den Gemeinbedarf sind bauliche Anlagen bis zu einer Höhe von 1,5 m über der Geländeoberfläche zulässig. Innerhalb der mit "(3)" bezeichneten Fläche ist außerdem die Errichtung einer Wetterstation mit einer Grundfläche bis zu 25 m² und einer Gebäudehöhe bis zu 2,5 m zulässig.