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    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt45(1Aend)
    schluessel
    • §1 Nr.2.2
    text
    • 2. Für die Erschließung des auf dem Flurstück 558 festgesetzten reinen Wohngebiets sind noch weitere Örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden nach § 125 Absatz 2 des Bundesbaugesetzes hergestellt.“