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    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Othmarschen4
    schluessel
    • §2 Nr.5
    text
    • Die nicht überbauten Teile der Baugrundstücke sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der er forderlichen Fahr- und Gehwege. Müllgefäße müssen so untergebracht sein, daß sie von den öffentlichen Wegen nicht sichtbar sind.