• XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_da43b93d-ee8f-4bf8-b1b8-d673fc7f0731

    gmlId
    • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_da43b93d-ee8f-4bf8-b1b8-d673fc7f0731
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Kirchwerder25
    schluessel
    • §2 Nr.26.1
    text
    • Auf den Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gelten folgende Vorschriften: Auf der mit „U1 " bezeichneten Fläche ist ein naturnaher Uferstreifen zu entwickeln. Bauliche Anlagen, Fundamente, Altholz- und Stubbenlager sowie Bodenversiegelungen sind von diesen Flächen zu entfernen. Der Fichtenbestand am Brack ist zu roden; die Uferbereiche sind naturnah herzurichten.