In den Gewerbegebieten, die im Bereich der gekennzeichneten Umgrenzung von Bodenbelastungen liegen, sind Arbeits- und Lagerflächen, Stellplätze sowie Geh- und Fahrwege in wasserundurchlässigem Aufbau herzustellen. Das anfallende Oberflächenwasser soll gesammelt und einem Vorfluter zugeleitet werden.