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    • BP_Plan
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    • Hamburg-Altstadt36-HafenCity4
    schluessel
    • §2 Nr.7.1
    text
    • Für die zentrale Warmwasserversorgung gilt: Die zentrale Warmwasserversorgung ist durch Anlagen erneuerbarer Energien zu erzeugen, die 30 v. H. oder höhere Anteile des zu erwartenden Jahreswarmwasserbedarfes decken. Geringe Abweichungen können aus gestalterischen, funktionalen oder technischen Gründen zugelassen werden. Elektrische Wärmepumpen sind nur zulässig, wenn sie mit Strom aus regenerativen Energien betrieben werden. Dezentrale Warmwasseranlagen sind nur dort zulässig, wo der tägliche Warmwasserbedarf bei 60 Grad Celsius weniger als 1 Liter je m Nutzfläche beträgt.