In §2 des Gesetzes über den Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 55 vom 21. Mai 1980 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 60), wird folgende Nummer 4 angefügt:
„4. In den Gewerbegebieten werden Ausnahmen für Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne des § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit und ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, ausgeschlossen."