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    • 4.1
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    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Kirchwerder25
    schluessel
    • §2 Nr.26.2
    text
    • Auf den Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gelten folgende Vorschriften: Auf den mit „U2" bezeichneten Flächen sind die vorhandenen Ufergehölze durch gruppenweise Anpflanzungen mit Weiden und Erlen zu ergänzen. Sie sind mit Pflanzabständen von 1,5 m zu setzen. Die Grabenböschungen sind im Rahmen der Gewässerpflege einmal im Jahr zu mähen; Mähgut ist von der Fläche zu entfernen.