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    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Schnelsen85
    schluessel
    • §2 Nr.3
    text
    • Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe sowie Verkaufsstellen von Handwerksbetrieben und anderen Gewerbebetrieben, die sich ganz oder teilweise an Endverbraucher wenden, unzulässig. Dies gilt nicht für Tankstellenshops bis zu einer Größe von 150 m2 Geschossfläche sowie Einzelhandelsbetriebe, soweit sie mit Kraftfahrzeugen einschließlich Zubehör handeln. Ausnahmsweise zulässig sind an Endverbraucher gerichtete Verkaufsstellen von Handwerksbetrieben sowie verarbeitenden Gewerbebetrieben, wenn sie in unmittelbarem räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit dem Handwerks- oder verarbeitendem Gewerbebetrieb stehen und die jeweilige Summe der Verkaufs- und Ausstellungsflächen der Betriebsfläche des Handwerksbeziehungsweise Gewerbebetriebes untergeordnet ist.