• XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_de5d44a3-eea1-48fa-b610-b235f57d9ac4

    gmlId
    • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_de5d44a3-eea1-48fa-b610-b235f57d9ac4
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Harburg59
    schluessel
    • §2 Nr.8
    text
    • In den Kerngebieten und im Mischgebiet sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Aufenthaltsräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Aufenthaltsräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.