Die Außenwände von baulichen Anlagen sind als rotes oder rotbraunes Ziegelmauerwerk, als weiße Putzfassade, mit weißem oder grünem beziehungsweise braunem Holz oder in Kombination der Materialien auszuführen. Dies gilt nicht für bauliche Anlagen, die ausschließlich der landwirtschaftlichen Produktion dienen (zum Beispiel Stallgebäude, Maschinenhallen, Gewächshäuser).