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    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Eimsbuettel9
    schluessel
    • §2 Nr.2
    text
    • Aufenthaltsräume sind durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Aufenthaltsräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss ein ausreichender Lärmschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan