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    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Eppendorf26-Alsterdorf23
    schluessel
    • § 2 Nr. 1
    text
    • Auf der Fläche für Sport- und Spielanlagen mit der Zweckbestimmung Tennisanlage sind nur solche baulichen Anlagen zulässig, die den sportlichen Zwecken einer Tennisanlage dienen; Traglufthallen beziehungsweise Kaltlufthallen sind unzulässig. Neben den in Satz 1 genannten Anlagen ist innerhalb der durch Baugrenzen festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen ein Vereinshaus mit Räumen für Gymnastik sowie einer Vereinsgaststätte zulässig; die maximale Grundfläche für das Vereinshaus beträgt 550 m².
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan