• XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_df2dfa0d-26ac-4fd8-aa75-e2bb979d341b

    gmlId
    • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_df2dfa0d-26ac-4fd8-aa75-e2bb979d341b
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • HafenCity20
    schluessel
    • §2 Nr.15
    text
    • Auf der Fläche für den Gemeinbedarf sind Außenleuchten ausschließlich zur Herstellung der verkehrssicheren Nutzung der Freiflächen zulässig. Zum Schutz wild lebender Tierarten sind ausschließlich Leuchtmittel mit warmweißer Farbtemperatur von maximal 3.000 Kelvin zulässig. Die Leuchtgehäuse sind gegen das Eindringen von Insekten abzuschirmen und dürfen eine Oberflächentemperatur von 60 Grad Celsius nicht überschreiten. Die Lichtquellen sind geschlossen auszuführen. Eine Abstrahlung oberhalb der Horizontalen und auf angrenzende Wasserflächen ist zu vermeiden.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan