In den Mischgebieten sind entlang des Eilbeker Weges die
Aufenthaltsräume von gewerblichen Nutzungen, insbesondere
die Pausen- und Ruheräume, durch geeignete
Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten
zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den vom Verkehrslärm
abgewandten Seiten nicht möglich ist, muss für diese
Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren,
Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch
bauliche Maßnahmen geschaffen werden.