• XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_dfa62a5e-cc4f-4a97-8b25-202c2a581f99

    gmlId
    • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_dfa62a5e-cc4f-4a97-8b25-202c2a581f99
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wilstorf3(1Aend)
    schluessel
    • §1 Nr.2.3.2
    text
    • 3. Für die in der Anlage abgegrenzten Bereiche gilt: 3.2 Auf den mit „A“, „B“, „C“ und „D“ bezeichneten Flächen sind für Anpflanzungen einheimische standortgrechte Laubgehölze zu verwenden. Kleinkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 14 cm, großkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 18 cm in 1 m Höhe über dem Erdboden aufweisen. Schwarzerlen müssen mindestens eine Höhe von 2 m aufweisen.