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    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Marmstorf34
    schluessel
    • §2 Nr.1
    text
    • Im Vorhabengebiet sind im ersten Vollgeschoss nur Büros und Wohnungen zulässig. Oberhalb des ersten Vollgeschosses sind nur Wohnungen zulässig. In den Untergeschossen sind Stellplätze sowie Abstell- und Technikräume zulässig. Darüber hinaus sind im Vorhabengebiet Kinderspielflächen, Zuwegungen sowie Flächen für Abfallbehälter gemäß § 14 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), zulässig. Nebengebäude gemäß § 14 BauNVO können nur ausnahmsweise zugelassen werden.