Auf der privaten Grünfläche „Golfsport" sind nur die für das Gesamtprojekt notwendigen Spiel- und Sportflächen einschließlich der Spielbahnen und der stationären baulichen Anlagen zulässig. Stellplätze sind mit Ausnahme der festgesetzten Parkplatzfläche am Ödenweg unzulässig. Es gelten nachstehende Anforderungen:
Drainagewasser ist vor Einleitung in Oberflächengewässer mittels eines Sumpfbeetes vorzureinigen.