Die erdgeschossige Garage (GaE) ist als Gemeinschaftsanlage für die Grundstücke mit einer Wohnhausbebauung bestimmt. Für die Grundstücke mit einer Geschäftshausbebauung ist die Verpflichtung zur Schaffung von Einstellplätzen nach der Reichsgaragenordnung auf dem Baugrundstück oder auf einem anderen Grundstück mit Geschäftshausbebauung des Planbezirks zu erfüllen.