Das Gesetz über den Bebauungsplan Sülldorf 7 / Iserbrook 19 vom 9. Oktober 1985 (HmbGVBl. S. 285) wird wie folgt geändert:
1.Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Sülldorf 7 / Iserbrook 19 “ wird dem Gesetz hinzugefügt.
2.In § 2 wird die folgende Nummer 3 angefügt:
„3. Im Gewerbegebiet sind Spielhallen, Wettbüros sowie Vorführ- und Geschäftsräume, de-ren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig.“