Die Verordnung über den Bebauungsplan Blankenese 34
vom 21. Februar 2006 (HmbGVBl. S. 88) wird wie folgt geändert:
1. Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung des
Verordnung über den Bebauungsplan Blankenese 34“ wird
der Verordnung hinzugefügt.
2. In § 2 wird in Nummer 1 folgender Satz angefügt: „Weiterhin
sind im Kerngebiet Wettbüros sowie Bordelle und
bordellartige
Betriebe unzulässig.“