Für die Doppelhäuser des reinen Wohngebiets im rückwärtigen Bereich der Flurstücke 279, 278, 293, 292, 277, 290, 289, 282, 283 und 284 der Gemarkung Ohlsdorf gelten nachstehende gestalterische Anforderungen:
Überdachte Stellplätze sowie Garagen sind mit Ausnahme der Flurstücke 283 und 284 im Vorgarten unzulässig.