• XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_e7942120-6baf-49ba-a6e7-e40dfad52d22

    gmlId
    • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_e7942120-6baf-49ba-a6e7-e40dfad52d22
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Stellingen19-Lokstedt49
    schluessel
    • §2 Nr.14
    text
    • Auf den Baugrundstücken des Kerngebiets, des reinen Wohngebiets und des allgemeinen Wohngebiets sind mindestens 30 vom Hundert (v. H.) der nicht überbaubaren Grundstücksflächen mit Sträuchern und Stauden zu bepflanzen. Für je 300 m2 der nicht überbaubaren Grundstücksflächen sind mindestens ein großkroniger Baum oder je 150 m2 der nicht überbaubaren Gründstücksflächen ein kleinkroniger Baum zu pflanzen.